Mietbedingungen

Allgemeine Nutzungsregeln für den mobilen Pool "Pool on Wheels"

  • Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr aller Nutzer
  • ​Eine ärztliche Konsultation im Vorfeld ist für gesundheitliche Risikopersonen angeraten.
  • Während der Nutzung gelten für Sie und alle weiteren Nutzer des Pools die allgemeinen Poolregeln, die Sie auf dem Schild an der Seite des Pools nachlesen können.
  • ​Wir raten von dem Genuss von Alkohol bei der Pool-Benutzung ab.
  • ​Vor dem Betreten des Pools sind die Schuhe auszuziehen.
  • ​Das Betreten des Pools in Alltagskleidung ist verboten.
  • ​Schütten Sie keine Flüssigkeiten wie z.B. Badezusätze in das Poolwasser.
  • ​Heizen Sie den Saunaraum nie höher als 100°C auf. Vor einer Überschreitung öffnen Sie die Tür und sorgen für entsprechende Abkühlung.
  • ​Befeuerung des Ofens: Für die erstmalige Befeuerung füllen Sie den Ofen zur Hälfte mit den von uns mitgelieferten Holzscheiten (max. 5 - 6 Holzscheiten). Danach legen Sie max. 2 Holzscheiten nach (es sollte noch eine ausreichende Glut vorhanden sein), Sie wiederholen den Vorgang, bis die gewünschte Saunatemperatur zwischen 80 bis maximal 100 Grad erreicht ist.
  • ​Der Ofen und die Sauna dürfen nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigt der Vermieter nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungsmitteln.
  • ​Jegliche Art von elektronischen Geräten, z.B. Handy, dürfen nicht in die Sauna mitgenommen werden, weil diese durch die Hitze beschädigt werden könnten. Sollte es dennoch passieren, haftet der Mieter.
  • ​Lassen Sie das Mietobjekt während des Betriebes nie ohne Aufsicht. Die verantwortliche Aufsichtsperson muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • ​Auch außerhalb des Poolbetriebes ist das Mietobjekt so zu beaufsichtigen, dass Schäden (z.B. Vandalismus) vorausschauend vermieden werden.
  • ​Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr dürfen nicht unbeaufsichtigt das Mietobjekt nutzen, auch wenn dieser außer Betrieb ist.
  • ​Ordentliche Übergabe des Pools: Der Vermieter übernimmt das Mietobjekt nur in besenrein gereinigtem Zustand. Festgestellte Mängel werden im Übergabeprotokoll festgehalten und müssen dokumentiert werden.
  • ​Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen.

 

Allgemeine Hinweise für die Nutzung des mobilen Pools

  • ​Der Mieter sichert die Rechtmäßigkeit der Nutzung des Aufstellortes zu (ggf. nach Einholung einer Genehmigung) und haftet bei wissentlicher und fahrlässiger Zuwiderhandlung für entstandene Schäden.
  • ​Achten Sie auf eine freie Zufahrtsmöglichkeit zum Aufstellort mit ausreichender Höhe von 3,50 Meter und einer Breite von ca. 3 Meter.
  • ​Das Mietobjekt darf nicht unter Bäume, Dächer, Vordächer, Carports oder in waldbrandgefährdete Gebiete gestellt werden.
  • ​Bei geringerem Abstand als 20 Meter zum Nachbargrundstück sollte vor Abschluss des Mietvertrages das Einverständnis des Nachbarn eingeholt werden. Beim Aufheizen des Mietobjektes kann es zu Geruchsbeeinträchtigungen kommen.
  • ​Das Mietobjekt muss immer vor Betrieb vor Wegrollen gesichert werden und soll auf möglichst ebenen und festen Untergrund ausgestellt werden.

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