
Mietbedingungen
Allgemeine Nutzungsregeln für den mobilen Pool "Pool on Wheels"
- Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr aller Nutzer
- Eine ärztliche Konsultation im Vorfeld ist für gesundheitliche Risikopersonen angeraten.
- Während der Nutzung gelten für Sie und alle weiteren Nutzer des Pools die allgemeinen Poolregeln, die Sie auf dem Schild an der Seite des Pools nachlesen können.
- Wir raten von dem Genuss von Alkohol bei der Pool-Benutzung ab.
- Vor dem Betreten des Pools sind die Schuhe auszuziehen.
- Das Betreten des Pools in Alltagskleidung ist verboten.
- Schütten Sie keine Flüssigkeiten wie z.B. Badezusätze in das Poolwasser.
- Heizen Sie den Saunaraum nie höher als 100°C auf. Vor einer Überschreitung öffnen Sie die Tür und sorgen für entsprechende Abkühlung.
- Befeuerung des Ofens: Für die erstmalige Befeuerung füllen Sie den Ofen zur Hälfte mit den von uns mitgelieferten Holzscheiten (max. 5 - 6 Holzscheiten). Danach legen Sie max. 2 Holzscheiten nach (es sollte noch eine ausreichende Glut vorhanden sein), Sie wiederholen den Vorgang, bis die gewünschte Saunatemperatur zwischen 80 bis maximal 100 Grad erreicht ist.
- Der Ofen und die Sauna dürfen nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigt der Vermieter nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungsmitteln.
- Jegliche Art von elektronischen Geräten, z.B. Handy, dürfen nicht in die Sauna mitgenommen werden, weil diese durch die Hitze beschädigt werden könnten. Sollte es dennoch passieren, haftet der Mieter.
- Lassen Sie das Mietobjekt während des Betriebes nie ohne Aufsicht. Die verantwortliche Aufsichtsperson muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Auch außerhalb des Poolbetriebes ist das Mietobjekt so zu beaufsichtigen, dass Schäden (z.B. Vandalismus) vorausschauend vermieden werden.
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr dürfen nicht unbeaufsichtigt das Mietobjekt nutzen, auch wenn dieser außer Betrieb ist.
- Ordentliche Übergabe des Pools: Der Vermieter übernimmt das Mietobjekt nur in besenrein gereinigtem Zustand. Festgestellte Mängel werden im Übergabeprotokoll festgehalten und müssen dokumentiert werden.
- Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen.
Allgemeine Hinweise für die Nutzung des mobilen Pools
- Der Mieter sichert die Rechtmäßigkeit der Nutzung des Aufstellortes zu (ggf. nach Einholung einer Genehmigung) und haftet bei wissentlicher und fahrlässiger Zuwiderhandlung für entstandene Schäden.
- Achten Sie auf eine freie Zufahrtsmöglichkeit zum Aufstellort mit ausreichender Höhe von 3,50 Meter und einer Breite von ca. 3 Meter.
- Das Mietobjekt darf nicht unter Bäume, Dächer, Vordächer, Carports oder in waldbrandgefährdete Gebiete gestellt werden.
- Bei geringerem Abstand als 20 Meter zum Nachbargrundstück sollte vor Abschluss des Mietvertrages das Einverständnis des Nachbarn eingeholt werden. Beim Aufheizen des Mietobjektes kann es zu Geruchsbeeinträchtigungen kommen.
- Das Mietobjekt muss immer vor Betrieb vor Wegrollen gesichert werden und soll auf möglichst ebenen und festen Untergrund ausgestellt werden.